Zum Mythos: Raubkopie
Ein Raub ist eine Handlung in der mit Gewalt oder Gewaltandrohung Eigentum entwendet wird. Bei der illegalen Kopie wird niemand mit Gewalt bedroht.
Der Begriff „Raubkopie” ist durch die Verwertungsindustrie eingeführt worden um die”illegale Kopie” mit einem Kapitalverbrechen zu assoziieren und die Kopierenden in die Ecke der Kapitalverbrecher zu stellen. Es ist im gesetzlichen Sinne maximal ein Eigentumsdelikt und kein Kapitalverbrechen.
Nicht jede Kopie ist strafbar oder illegal auch wenn die Rechteverwerter dies manchmal fordern. Für den persönlichen Gebrauch von Musik im engeren Lebenskreis dürfen Kopien vom Original angefertigt werden. (z.B. Sicherungskopie) Dieses Recht wird allerdings immer wieder durch Schutzmaßnahmen seitens der Musikindustrie unterlaufen und so oft der Kunde seiner Nutzungsrechte “beraubt”, wenn ich das Sprachbild benutzen darf.
Auch die Weitergabe der Nutzungsrechte im Sinne von leihen und verschenken wird durch diese DRM Maßnahmen oft unmöglich gemacht und schränkt die Käufer erheblich ein.
Hier wird auf Seiten der Rechteverwerter und auf Seiten der Kopierenden einiges auf seltsame Grundlagen gestellt. Aber bitte jetzt nicht das Eine mit dem Anderen aufwiegen. Es lohnt sich genauer hinzusehen.
Zum Mythos: „Früher durfte doch auch kostenfrei kopiert werden.“
Auch die Audiokassette, die immer als Beispiel und Argument für freies Teilen und Kopieren von Musik herhalten muss, war nicht umsonst, da von vornherein ein Betrag an Gema-Gebühren im Preis enthalten war. Dies bedeutete, dass mit jeder Kopie auf eine Audiokassette auch Geld an die Gema geflossen ist. Zusätzlich war die Kassette als Speichermedium begrenzt, da sie schließlich ohne riesigen Qualitätsverlust nur einige mal bespielbar war. Es kann deshalb die Audiokassette, als historischen Anspruch auf kostenlose Kopien nicht herhalten.
Auch das immer wieder zitierte Beispiel des Radiomitschnitts ist völlig daneben, denn dort müssen die Radiosender einen nicht geringen Betrag für die Ausstrahlung bezahlen. Beim Aufnehmen kam dann nochmal die anteiligen Gema-Gebühren für den Tonträger hinzu.
Die Gebühren auf CD/DVD und Brenner reihen sich auch in diese Kategorie ein. Sie machen ja ebenfalls nur noch historisch gesehen Sinn. Heute liegt Musik auf Festplatten, in der Cloud und Handy sowie MP3 Player.
Man muss man auch mit Fug und Recht streiten, wie Musik auf alle eigenen Geräte transferiert werden kann, verliehen, verschenkt und im engeren Lebenskreis verfügbar gemacht werden kann. Das Recht auf die Privatkopie vom erworbenen Original muss erhalten bleiben. Aber das ist nur der Eigengebrauch und immer an das Original gebunden und keine Kopie zu freien Weitergabe.
Fazit: Es gab auch früher nicht das Recht auf eine kostenlose Kopie von Musik.
Zum Mythos: Dem Künstler kann doch von Konzerten und Merchandising leben.
Dass der Anteil der Erträge für die Musikschaffenden im herkömmlichen Verwertungs- und Abschöpfsystem zu klein oder zumindest ungerecht verteilt ist und war steht außer Frage, aber deshalb gleich das Sponsoring als Alternative darzustellen, bzw. das Konzertwesen als alternative Einnahmequelle zu präsentieren, kann es ja wohl auch nicht sein. So manche Musik ist eben nicht für die Bühne bzw. Straße geschaffen. Wer Musik produziert, damit sind alle an der Produktion beteiligten eingeschlossen, soll je nach Qualität und erworbenen Fankreis auch durch deren Verkauf Einnahmen generieren dürfen.
Im weiteren verwende ich den Ausdruck Verwertungsrechte anstatt Urheberrecht und Nutzungsrechte. Ich benutze den Begriff “Verwertungsrechte” um deutlich zu machen, dass weder die Nutzung oder der Urheber im Fokus steht, sondern das Konglomerat von Vertragsbindungen und Institutionalisierungen. “Verwerten” klingt irgendwie passender.
Musik hat einen Wert und der muss den Beteiligten für die Leistung der Erstellung auch zukommen. Der reale Wert ermittelt sich durch die Einnahmen, die beim Verkauf (Ob Bühne, Stream, CD- oder Onlineverkauf ist egal.) erzielt werden kann. Vom ideellen Wert oder Kulturwert kann niemand leben. Der Wert regelt sich durch Angebot und Nachfrage. Es wird der Wert zwischen Verkäufer und Käufer ausgehandelt. Auch im Kulturbereich. (Bei öffentlicher Förderung ist es eben dem Steuerzahler den Preis wert.)
Wenn der Künstler davon leben soll, was der User noch zu bezahlen bereit ist nachdem er sich die Musik bereits einverleibt hat, ist dies eine Enteignung.
Ich gehe ja auch nicht in den Laden nehme mir irgendetwas und bezahle nur das, was ich zu zahlen bereit bin. Wenn ich nicht bereit bin, den Preis zu zahlen, kann ich das Angebot ablehnen aber nicht einfach selbst entwerten. Der Künstler will ja verkaufen und ist selbst an einem „Marktgerechten“ Angebot interessiert.
Der Vorwurf, dass die Musikverlage mit ihren Verwertungsrechten hier oft völlig neben der Spur liegen ist richtig. Online den gleichen Preis zu verlangen, wie für eine CD bzw. DVD in einem Laden entbehrt jeder Grundlage, da die Kosten erheblich niedriger sind.
Zwangsstrukturen, die durch Ressourcen-Abhängigkeit von Musikern entstehen, werden hoffentlich durch die digitalen Verbreitungswege und Märkte überwunden. Der Zementierung der alten Verwertungswege und der Schaffung von Sonderrechten für diese Strukturen, erfordert sicherlich noch weiterhin Widerstand. (ACTA, Pipa und Co.)
Wer möchte, kann ja seine Musik ja im Sponsoring-Model vertreiben, aber wer das nicht will, sondern sein Angebot auf ihm gerechte Weise macht, ist deshalb eben nicht zur Enteignung freigegeben.
Zum Mythos: Es wird dem Künstler nichts weggenommen.
Es wird dem Künstler etwas weggenommen, auch wenn es eine Kopie und nicht mit gegenständlicher Ware zu vergleichen ist. Ich weiß das für Märkte mit immateriellen Güter oft andere Marktstrukturen gelten, aber auch dort gilt Angebot und Nachfrage und auch in diesen will Geld verdient sein. (Itunes, Amazonmp3, Spotify Deezer etc.)
Aber wenn durch Kopien aller Art die Nachfrage gestillt ist, bleibt der Künstler eben auf seinem Angebot ohne Ertrag sitzen.
Und bitte jetzt nicht behaupten. dass die Bereitschaft besteht für Musik zu zahlen, aber nur die Möglichkeiten nicht bestehen. Die Möglichkeit bestehen schon. Es gibt eine Vielzahl von Modellen, vom Song-Download-Diensten über Musikvideo-Angebote bis hin zu Abonnements, bei denen für eine monatliche Pauschale oder über Werbung finanziert ein riesiger Musikkatalog auch zum streamen zur Verfügung steht. Also dann zahlt doch, denn die Preise sind inzwischen durchaus akzeptabel.
Zum Mythos: Die Kopien sorgen doch nur für einen höheren Umsatz.
Bis jetzt gibt es auch keine Studie die belegen würde, das Raubkopien auf Dauer den Umsatz steigern würden, da es nicht wirklich verifizierbar ist, wie viele sich die Musik legal erworben hätten, wenn es die Möglichkeit der illegalen Kopien nicht gegeben hätte.
Die illegalen Kopien steigern die Verbreitung, aber nicht den Umsatz. Das freies Kopieren im Einzelfall und in der Startphase einer Karriere durchaus im Interesse des Rechteinhabers sein kann, will ich nicht abstreiten.
Wenn Musiker zu Werbezwecken oder zur Fanpflege oder ideellen Gründen Musik kostenfrei verschenken, ist das ihr gutes Recht, aber das berechtigt nicht andere Musiker zu gleichem Verhalten zu zwingen. Wenn der Musikschaffende dann auf Almosen wie Fansponsoring angewiesen ist, ist dies das Konzept eines Straßenmusikers. Dies trägt wohl kaum ein Orchester oder andere Formen der Musik. Nicht jede Musik ist für die Bühne geeignet und wer nur im Studio arbeiten will, soll dies doch auch tun dürfen.
Zum Mythos: Weiterverwertung geht nur durch freie Musik

Es ist richtig, dass wir alle auf den Schulter unserer Vorgängern stehen. Gerade in der Musik und im Film und Literatur ist dies deutlich. Aber das kann kein Argument für eine sofortige Enteignung des Künstlers nach Veröffentlichung seiner Werke sein, wie es die Forderung das Kunst zur Weiterverarbeitung immer frei sein soll, mit sich bringen würde.
Beim Remix oder bei der auf andere Werke aufbauende Kunst muss sicherlich darüber nachgedacht werden, wie hoch noch der Wertschöpfungsanteil für das Original sein soll und wie hoch die kreative Leistung des neuen „Werkes“ zu bewerten ist. Ein Teil der möglichen Wertschöpfung muss auch dem Urheber des Original zukommen. Hierzu gehören sicherlich auch Werbeeinnahmen. Hier braucht es Regelungen die handhabbar sind. Hier ist der Gesetzgeber durch demokratische Strukturen und nicht durch Lobbyismus gefragt, denn hier geht es um Gesellschaftskultur. Dafür lohnt es sich zu streiten!
Wie lange für Werke bezahlt wird und ab wann Kultur zum Allgemeingut wird ist ebenfalls eine Frage, die schleunigst beantwortet werden muss. Das gilt für Musik, Film, Wort und Bild. Die jetzigen Regelungen, die fast schon ein Jahrhundert lange Verwertungsrechte sichern, ist ein Ungetüm. Eine Staffelung, also ein „zeitlichen Zerfall“ der Urheberanteile und den abzuführenden Teil an Erträgen, ist sicherlich auch ein brauchbares Denkmodel.
Urheberrechte, Nutzungsrechte, Patente brauchen eine vernünftige Laufzeitgrenze, die dem Urheber die Möglichkeit zur Generierung von Einnahmen lässt, aber die Gesellschaft hat auch einen Anspruch ihre Kultur für sich zu adaptieren. Wir bauen seit Menschengedenken auf die Leistungen unser Vorgänger auf, anders kann Gesellschaft und Kultur nicht funktionieren.
Wie lange Urheberschutz und Verwertungsrechte gelten dürfen, muss durch demokratische Strukturen und nicht durch Lobbyismus entschieden werden.
Auch muss noch noch eine Lösung gefunden werden wie Musik / Video / Games wieder weitergegeben oder verschenkt bzw. veräußert werden können. Nutzungsrechte müssen übertragbar sein. Meine Platte und Kassette konnte ich ja auch meinen Freunden leihen oder schenken.
Was bleibt dann:
Jede Kopie, abgesehen von Kopien zum persönlichen Gebrauch, muss eine Zeit lang nach Veröffentlichung für den Künstler, wenn er dies will, Ertrag generieren.
Musik braucht Künstler und macht Aufwand und das muss irgendwie finanziert werden. Für Lau funktioniert das nicht.
.